1. Der Arbeitsuchende meldet sich freiwillig im Datenbanksystem des Vermittlers - der Agentur - an, um einen Arbeitsplatz oder eine Zeitarbeit zu erhalten. Der Bewerber bestätigt freiwillig, ernsthaft und ohne Fehler, dass er von der Agentur ordnungsgemäß über die Bedingungen der Registrierung informiert und aufgeklärt worden ist.

2. Der Antragsteller kann sich bei der Kommunikation mit der Agentur (in der Phase der Bearbeitung der Arbeit oder nach Beendigung der Arbeit des Antragstellers im Ausland) durch seinen bevollmächtigten Vertreter (im Folgenden "Vertreter des Antragstellers" genannt) vertreten lassen. Ein solcher Vertreter des Antragstellers ist zur Kommunikation mit der Agentur nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vollmacht gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch in seiner geänderten Fassung mit amtlich beglaubigter Unterschrift des Antragstellers befugt, die der Antragsteller oder der Vertreter des Antragstellers der Agentur vorlegen muss. Wird der Antragsteller durch einen Vertreter vertreten, so wird die Agentur den Rechten und Interessen des Antragstellers stets Vorrang einräumen.

3. Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, der Agentur alle Informationen über seine Ausbildung, seine Berufserfahrung, seine Anforderungen an die Stelle und andere für den Erhalt der Stelle erforderliche Angaben zu machen. Der Arbeitsuchende bestätigt aus freien Stücken, ernsthaft und ohne Fehler, dass die Informationen, die er der Agentur zur Verfügung stellt, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, diese der Agentur zum Zwecke der Arbeitsaufnahme zur Verfügung gestellten Informationen unverzüglich (spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen) zu aktualisieren, nachdem eine Änderung eingetreten ist. Der Arbeitsuchende ist in vollem Umfang für die Wahrhaftigkeit der Daten verantwortlich, die er der Agentur zur Verfügung gestellt hat. Für den Fall, dass der Arbeitsuchende der Agentur falsche Angaben macht, verpflichtet sich der Arbeitsuchende, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,- Euro zu zahlen, unbeschadet des Rechts der Agentur auf Erstattung des tatsächlich entstandenen Schadens durch die Zahlung der Vertragsstrafe. Der Arbeitsuchende erklärt hiermit außerdem, dass er die Haftungsfolge und die Höhe der Vertragsstrafe, die ihm in dem in diesem Absatz vorgesehenen Fall auferlegt werden soll, angesichts der Art der Verpflichtungen, deren Verletzung durch solche Haftungsfolgen sanktioniert wird, in Anbetracht ihrer Bedeutung für den Arbeitsuchenden und die Agentur nicht für unverhältnismäßig oder gegen die guten Sitten verstoßend hält. Der Bewerber wird außerdem darüber informiert, dass er für die Folgen und Kosten, die ihm, der Agentur und dem potenziellen Arbeitgeber entstehen, haftet, wenn die Agentur ihm eine Stelle vermittelt und er die Stelle aufgrund der falschen/entstellten Angaben nicht antreten kann.

4. Mit der Registrierung bestätigt der Arbeitssuchende, dass er die Agentur im Falle seiner Nichtverfügbarkeit (z.B. Langzeiturlaub, Krankheit, Auslandsaufenthalt), einer Änderung seiner Kontaktdaten oder einer Änderung der Arbeitsanforderungen (z.B. gewünschtes Land, Position, Anfangsdatum) informieren wird.

5. Der Bewerber ist verpflichtet, der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn er nicht mehr an der Vermittlung interessiert ist /im Folgenden auch "Information" genannt/. Der Bewerber verpflichtet sich, der Agentur die besagten Informationen unverzüglich, spätestens jedoch zu Beginn des Tages, an dem die Agentur dem Bewerber per E-Mail, telefonisch oder persönlich das Stellenangebot auf der Grundlage seiner im Fragebogen angegebenen Anforderungen übermittelt, zukommen zu lassen. Andernfalls verpflichtet sich der Bewerber, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,- Euro zu zahlen, wobei die Zahlung der Vertragsstrafe das Recht der Agentur auf Erstattung des tatsächlich entstandenen Schadens nicht berührt. Der Arbeitsuchende erklärt hiermit außerdem, dass er die Haftungsfolge und die Höhe der Vertragsstrafe, die ihm in dem in diesem Absatz vorgesehenen Fall auferlegt werden soll, angesichts der Art der Verpflichtungen, deren Verletzung durch diese Haftungsfolge sanktioniert wird, in Anbetracht ihrer Bedeutung für den Arbeitsuchenden und die Agentur nicht für unverhältnismäßig oder gegen die guten Sitten verstoßend hält. Das Schreiben gilt als zugestellt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • bei persönlicher Zustellung durch Übergabe des Schriftstücks an eine bevollmächtigte Person oder eine andere Person, die befugt ist, Schriftstücke im Namen der Agentur entgegenzunehmen, und die Unterschrift dieser Person auf dem Zustellungsbeleg und/oder der Kopie des zuzustellenden Schriftstücks oder die Verweigerung der Annahme des Schriftstücks durch diese Person;
  • im Falle der Zustellung durch die Slowakische Post, a.s. durch Zustellung an die Adresse der Agentur und im Falle des Einschreibens durch Übergabe des Dokuments an die Person, die berechtigt ist, Dokumente im Namen der Agentur entgegenzunehmen, und die Unterschrift dieser Person auf dem Einlieferungsschein, jedoch nicht später als drei (3) Tage ab dem auf dem Einlieferungsschein angegebenen Datum, unabhängig vom Erfolg der Zustellung,
  • bei Zustellungen per Fax und elektronischer Post den Erhalt der Empfangsbestätigung der anderen Partei für den Erhalt des Dokuments.

 

6. Im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (im Folgenden "DSGVO" genannt) und der Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der DSGVO durch den Auftragsverarbeiter sowie dem Gesetz Nr. 18/2018 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze, kann die allgemeine Informationspflicht zum Schutz personenbezogener Daten vom Stellenbewerber unter www.natsamjob.sk abgerufen werden.

7. Die Agentur behält sich das Recht vor, den Bewerber zu einem persönlichen oder telefonischen Vorstellungsgespräch mit dem Arbeitgeber aufzufordern. Erforderlichenfalls wird der Bewerber zu Berufsprüfungen erscheinen, wenn dies eine Anforderung des potenziellen Arbeitgebers ist.

8.    Der Arbeitssuchende erkennt an, dass der Arbeitgeber, nicht die Agentur, die endgültige Entscheidung über seine Einstellung trifft. Die Agentur stellt Informationen über die Arbeitsbedingungen auf der Grundlage von Informationen bereit, die sie von Partneragenturen oder dem Arbeitgeber erhält. Sie kann diese Informationen nicht ändern, ergänzen oder verbessern. Sie muss sie dem Antragsteller so weiterleiten, wie sie sie erhalten hat. Nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags greift die Agentur nicht in weitere Vereinbarungen und Absprachen zwischen dem Bewerber als Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ein, da die Agentur nur ein Vermittler ist. Die Agentur ist nicht für die Zahlung von Kosten (Lohn, Reisekosten, Verpflegung usw.) verantwortlich, auf die der Arbeitsuchende als Arbeitnehmer aufgrund eines gültig abgeschlossenen Arbeitsvertrags oder eines anderen ähnlichen Vertrags mit oder ohne Namen, der zwischen dem Arbeitsuchenden als Arbeitnehmer und einem Dritten als Arbeitgeber geschlossen wurde, Anspruch hat.

9. Der Arbeitsuchende verpflichtet sich hiermit, sich weder direkt noch indirekt an die Partner der Agentur zu wenden, um eine Beschäftigung zu finden, mit der Absicht, die Agentur und seine Verpflichtungen gegenüber der Agentur zu umgehen, und der Arbeitsuchende ist außerdem verpflichtet, die Agentur über jede Maßnahme eines Partners der Agentur gegenüber dem Arbeitsuchenden zu informieren und umgekehrt, andernfalls verpflichtet sich der Arbeitsuchende, der Agentur innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem die Agentur von der Verletzung dieser Verpflichtung durch den Arbeitsuchenden Kenntnis erlangt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 330 Euro zu zahlen, unbeschadet des Rechts der Agentur auf Erstattung des dem Arbeitsuchenden durch die Zahlung der Vertragsstrafe tatsächlich entstandenen Schadens. Der Arbeitsuchende erklärt hiermit außerdem, dass er die Haftungsfolge und die Höhe der Vertragsstrafe, die ihm in dem in diesem Absatz vorgesehenen Fall auferlegt werden soll, nicht für unverhältnismäßig oder gegen die guten Sitten verstoßend hält, und zwar in Anbetracht der Art der Verpflichtungen, deren Verletzung durch diese Haftungsfolge sanktioniert wird, und angesichts ihrer Bedeutung für den Arbeitsuchenden und die Agentur.

10. Der Arbeitsuchende verpflichtet sich, die Kontakte und sonstigen Informationen über Partneragenturen und Arbeitgeber, die er von der Agentur zum Zwecke der Arbeitsvermittlung erhält und die als Teil eines Geschäftsgeheimnisses gelten, nicht an Dritte weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu nutzen, unabhängig davon, ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitssuchenden und der Agentur fort. Verstößt der Arbeitsuchende gegen die Bestimmungen dieses Punktes, so ist er verpflichtet, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 330 Euro zu zahlen, unbeschadet des Rechts der Agentur auf Erstattung des tatsächlich entstandenen Schadens. Der Arbeitsuchende erklärt hiermit außerdem, dass er die Haftungsfolge und die Höhe der Vertragsstrafe, die ihm in dem in diesem Absatz vorgesehenen Fall auferlegt werden soll, nicht für unverhältnismäßig oder gegen die guten Sitten verstoßend hält, und zwar in Anbetracht der Art der Verpflichtungen, deren Verletzung durch diese Haftungsfolge sanktioniert wird, und angesichts ihrer Bedeutung für den Arbeitsuchenden und die Agentur.

11. Die Registrierung bei der Agentur gilt für 2 Jahre. Ein Arbeitssuchender wird nur auf seinen schriftlichen Antrag hin früher aus dem Register gelöscht. Die Agentur behält sich außerdem das Recht vor, die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsuchenden zu beenden und ihn aus ihrer Registrierung/ihrem Register zu streichen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Fällen, in denen der Arbeitsuchende gegen die Bedingungen der Zusammenarbeit verstößt, die von der Agentur geforderten Unterlagen nicht vollständig liefert, trotz Einladung nicht zu dem von der Agentur organisierten Auswahlverfahren erscheint und keine akzeptable Entschuldigung vorlegt, eine Stelle oder einen Arbeitsvertrag ablehnt und seine Anforderungen an die geforderte Arbeit nicht angibt oder die angebotene Arbeit nicht annimmt, die Verpflichtungen des Bewerbers gegenüber der Agentur oder die Geschäftspolitik der Agentur nicht akzeptiert und respektiert oder sich weigert, die Kosten der Agentur zu tragen. Für den Fall, dass der Bewerber die von der Agentur angebotene Arbeit ablehnt und die Arbeit den Anforderungen des Bewerbers entspricht (d.h. die Art der vom Bewerber im Anmeldeformular angeforderten Arbeit, der Ort /das Land/ der Arbeit, das Datum des Arbeitsbeginns), verpflichtet sich der Bewerber, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 330,- zu zahlen, unbeschadet des Rechts der Agentur auf Erstattung des ihr tatsächlich entstandenen Schadens. Der Arbeitsuchende erklärt hiermit außerdem, dass er die Haftungsfolge und die Höhe der Vertragsstrafe, die ihm in dem in diesem Absatz vorgesehenen Fall auferlegt werden soll, angesichts der Art der Verpflichtungen, deren Verletzung durch diese Haftungsfolge sanktioniert wird, in Anbetracht ihrer Bedeutung für den Arbeitsuchenden und die Agentur nicht für unverhältnismäßig oder gegen die guten Sitten verstoßend hält.

12. Der Arbeitsuchende wird seine Fragen zu den Bedingungen an die Agentur und nicht an einen Dritten richten.

(13) Andere ausgehandelte Bedingungen unterliegen der Vereinbarung zwischen dem Arbeitsuchenden und der Agentur.

14. Durch die Kündigung dieser Geschäftsbedingungen erlischt weder der Anspruch der Agentur auf Zahlung der Vertragsstrafe(n) noch der Anspruch der Agentur auf Erstattung des entstandenen Schadens gemäß den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.

15. Der Stellenbewerber erklärt sich mit den oben genannten Bedingungen der Zusammenarbeit einverstanden und erklärt, dass er ordnungsgemäß über diese Bedingungen informiert wurde.